Satzung des Vereins der Freunde der Griechischen Kulturstiftung
Berlin e.V. (Auszug)
§1
Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde der Griechischen
Kulturstiftung Berlin e.V." - Freunde griechischer Kultur
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln sowie die Förderung
und Unterstützung der in Berlin ansässigen Stiftung für
griechische Kultur in materieller und geistiger Weise. Zweck des Vereins
ist ferner die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Erziehung
und Volksbildung. Dieser Zweck soll erreicht werden:
· durch die finanzielle und organisatorische Unterstützung
von Kunstausstellungen und sonstigen Veranstaltungen und Maßnahmen
zur Förderung der Kunst und der allgemeinen Volksbildung, die von
der Stiftung für griechische Kultur durchgeführt werden,
· durch Vorträge mit Bildungscharakter und
· durch Veranstaltungen von Sprachkursen zum Erlernen der griechischen
Sprache und sonstigen Veranstaltungen, die der Förderung der allgemeinen
Volksbildung und Erziehung über griechische Kultur dienen.
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Der Jahresmitgliedsbeitrag, der in voller Höhe und für
das Eintrittsjahr voll zu entrichten ist, beträgt zur Zeit:
· 20,- Euro/Jahr für Studierende, Schüler, Azubis
· 90,- Euro/Jahr (regulärer Jahresmitgliedsbeitrag)
· 135,- Euro/Jahr (Jahresmitgliedsbeitrag für Ehepaare)
Die ganze Satzung in pdf-Format
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